Was tun mit dem Beifang?

Krabbenfischer wollen Ausnahmeregelung vom Rückwurfverbot

Bislang war die Krabbenfischerei von der EU-Beifangverordnung ausgenommen. Diese besagt, dass alle Fische, die im Netz landen, auch mit an Land gebracht werden müssen. So will man die Fischerei motivieren, ungewollten Beifang zu vermeiden. Ab 2019 soll diese Regelung auch für die Krabbenfischer gelten, die sich aber nun dagegen wehren – aus gutem Grund. Denn seit sich die Fischerei den Vorgaben der Zertifizierung durch den MSC (Marine Stewardship Council) folgt, gibt es auf allen Krabbenkutter sogenannte Siebnetze, die dafür sorgen, dass größere Fische erst gar nicht im Steert – am Netzende landen. Mitgefangen werden nur briefmarkengroße Schollen und andere Jungfische, die aber, wenn sie zurückgeworfen werden, eine hohe Überlebenschance haben. Würden sie angelandet, endeten sie im Fischmehl. Aber das will man auch auf EU-Ebene nicht und so zeichnet sich ein Kompromiss ab. Dieser wäre nicht nur existenzielle für die Krabbenfischerei, sondern auch ökologisch sinnvoll.

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