Mit 2,3 Millionen EURO unterstützt das Land Niedersachsen die Entwicklung einer innovativen Krabbenpul-Technologie, die eine regionale Entschälung und Vermarktung ermöglichen soll. Gefördert wird ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Thünen-Instituts in dessen Mittelpunkt die Entwicklung eines Prototyps steht, der die Krabben per Ultraschall entschälen soll. Idee und Patent liegen bei der jungen Maschinenbau-Ingenieurin Christin Klever aus Ostfriesland. Klever fand heraus, dass der Chitin-Panzer der Nordseekrabben ähnlich aufgebaut ist wie Nierensteine. Und die zertrümmert der Arzt mit Ultraschall. Erste Feldversuche zeigten bereits, dass die Krabbenpanzer sich ebenso zerstören lassen. „Wir wollen unsere regionalen Wertschöpfungsketten stärken, um die Fischerei insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen“, betonte Ministerin Barbara Otte-Künast bei der Übergabe des Förderbescheids Ende März in Greetsiel.

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Krabbenfischer wollen Ausnahmeregelung vom Rückwurfverbot

Bislang war die Krabbenfischerei von der EU-Beifangverordnung ausgenommen. Diese besagt, dass alle Fische, die im Netz landen, auch mit an Land gebracht werden müssen. So will man die Fischerei motivieren, ungewollten Beifang zu vermeiden. Ab 2019 soll diese Regelung auch für die Krabbenfischer gelten, die sich aber nun dagegen wehren – aus gutem Grund. Denn seit sich die Fischerei den Vorgaben der Zertifizierung durch den MSC (Marine Stewardship Council) folgt, gibt es auf allen Krabbenkutter sogenannte Siebnetze, die dafür sorgen, dass größere Fische erst gar nicht im Steert – am Netzende landen. Mitgefangen werden nur briefmarkengroße Schollen und andere Jungfische, die aber, wenn sie zurückgeworfen werden, eine hohe Überlebenschance haben. Würden sie angelandet, endeten sie im Fischmehl. Aber das will man auch auf EU-Ebene nicht und so zeichnet sich ein Kompromiss ab. Dieser wäre nicht nur existenzielle für die Krabbenfischerei, sondern auch ökologisch sinnvoll.